Anwalt für Strafrecht Berlin
Berliner Adressen - Polizei und Justiz in den Stadtbezirken
Neben den Kontaktdaten des Strafverteidigers sind in einer Strafsache weitere Institutionen für einen Beschuldigten von Bedeutung. Auf den folgenden Seiten hat Ihnen Rechtsanwalt Dietrich die wichtigsten Kontaktdaten und Zuständigkeitsbereiche der Berliner Polizeiabschnitte und wichtige Justizbehörden, geordnet nach Stadtbezirken, zusammengestellt. Rechtsanwalt Dietrich erklärt Ihnen auch, welche Aufgabe diese Institutionen im Zusammenhang mit einer Strafsache haben können.
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Übersicht über die Berliner Stadtbezirke
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Die Berliner Polizeidirektionen im Überblick
Polizeidirektion 1
Zuständigkeitsbereich: Reinickendorf, Pankow
Polizeidirektion 2
Zuständigkeitsbereich: Charlottenburg - Wilmersdorf, Spandau
Polizeidirektion 3
Zuständigkeitsbereich: Mitte
Polizeidirektion 4
Zuständigkeitsbereich: Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg
Polizeidirektion 5
Zuständigkeitsbereich: Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln
Polizeidirektion 6
Zuständigkeitsbereich: Lichtenberg-Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Kopenick
Die Polizei führt in Berlin und deutschlandweit in der Regel im Strafverfahren die Ermittlungen. Zu den Ermittlungen zählen insbesondere die Vernehmung von Zeugen, die Vernehmung des Beschuldigten, die Durchführung von Hausdurchsuchungen (mit und ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss) und die Vollstreckung von Haftbefehlen. Häufig leitet die Polizei die Ermittlungsakte erst nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Berlin weiter.
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Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin-Tiergarten
Tel.: 030 9014-0
Fax: 030 9014-3310
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihren Sitz in Berlin Moabit. Die Staatsanwaltschaft ist zunächst zuständig für das Ermittlungsverfahren. Man bezeichnet die Staatsanwaltschaft auf als Herrin des Verfahrens. Sie bestimmt letztlich, welche Ermittlungen durchgeführt werden und welche Person z.B. als Beschuldigte geführt und vorgeladen werden soll. Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben werden soll.
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Berliner Gerichte
In Berlin gibt es unterschiedliche Gerichte, die entweder unmittelbar oder mittelbar über strafrechtliche Sachverhalte entscheiden.
Amtsgericht Tiergarten
Turmstraße 91
10559 Berlin - Moabit
Tel.: 030 9014-6000
Fax: 030 9014-2010
In Berlin sind die Strafsachen aller Amtsgerichte beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert. Hierzu zählen die Strafverfahren, Bußgeldverfahren, beschleunigte Verfahren (Schnellrichter). Das Amtsgericht Tiergarten ist unabhängig davon zuständig, ob sich das Verfahren gegen einen Jugendlichen, Heranwachsenden oder Erwachsenen richtet. Im Ermittlungsverfahren werden die Tätigkeiten des Ermittlungsrichters auch durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin Moabit wahrgenommen. Im Jugendstrafrecht ist das Amtsgericht Tiergarten darüber hinaus auch die Vollstreckungsbehörde für die Jugendstrafe und den Jugendarrest.
Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter, das Schöffengericht und das erweiterte Schöffengericht.
Landgericht Berlin
Dienststelle Tegeler Weg
Tegeler Weg 17-20
10589 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 90188-0
Fax: 030 90188-518
Dienststelle Turmstraße
Turmstraße 91
10559 Berlin-Tiergarten
Tel.: 030 9014-0
Fax: 030 9014-2010
Dienststelle Littenstraße
Littenstraße 12-17
10179 Berlin-Mitte
Tel.: 030 9023-0
Fax: 030 9023-2223
In Strafsachen ist das Landgericht Berlin – Dienststelle Turmstraße – in Berlin Tiergarten zuständig. Das Landgericht Berlin ist zunächst für Strafverfahren erstinstanzlich zuständig, wo von einer Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe ausgegangen wird. Das Strafverfahren wird vor der großen Strafkammer geführt. Unabhängig von der Straferwartung ist das Landgericht in Strafsachen erstinstanzlich im Zusammenhang mit Tötungsdelikten zuständig. Hier entscheidet das Schwurgericht. Sobald das Landgericht Berlin erstinstanzlich tätig wird, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Dies bedeutet, dass die Mitwirkung eines Anwalts zwingend vorgeschrieben ist. Man hat als Beschuldigter einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Als Beschuldigter sollte man die Auswahl des Pflichtverteidigers nicht dem Landgericht überlassen. Vielmehr sollte man sich an einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Das Landgericht Berlin ist auch das Berufungsgericht. Urteile des Amtsgerichts Tiergarten kann man im Rahmen der Berufung vor dem Landgericht Berlin überprüfen lassen. Zuständige Kammer beim Landgericht ist die kleine Strafkammer.
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin-Charlottenburg (City)
Tel.: 030 9015-0
Fax: 030 9015 2200
Das Kammergericht in Berlin Schöneberg ist das Berliner Oberlandesgericht, welches historisch bedingt Kammergericht heißt. In der Regel überprüft das Kammergericht als Revisionsgericht Verfahren, welche ursprünglich erstinstanzlich vor dem Amtsgericht geführt worden sind. Gegen Urteile des Amtsgerichts ist die Sprungrevision unmittelbar zum Kammergericht zulässig. Alternativ kann gegen eine Berufungsentscheidung des Landgerichts Berlin Revision zum Kammergericht eingelegt werden. Die Revisionsbegründung muss durch einen Rechtsanwalt gefertigt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Bei schwerwiegenden Straftaten, insbesondere bei Terrorismus ist das Kammergericht auch erstinstanzlich für Verfahren zuständig.
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin-Tiergarten
Tel.: 030 9014-0
Fax: 030 030 9014-8790
Bestimmte Ermittlungsmethoden der Polizei können nicht vor dem Strafgericht überprüft werden. In diesen Fällen entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin in Tiergarten.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin-Charlottenburg (City)
Tel.: 030 9014980
Fax: 030 90149 8808
Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes kann das Oberverwaltungsgericht Berlin in Charlottenburg angerufen werden.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Elßholzstraße 30-33
10179 Berlin-Schöneberg
Tel.: 030 9015-2650
Fax: 030 9015-2666
Beschuldigte in einem Strafverfahren müssen regelmäßig erdulden, dass in ihre Grundrechte eingegriffen wird. Besonders intensiv ist eine Verhaftung, eine Hausdurchsuchung oder das Abhören von Telefonen. Nicht immer sind die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in Schöneberg überprüft im Rahmen der Verfassungsbeschwerde, ob eine Strafverfolgungsmaßnahme grundrechtskonform gewesen ist.